Fünf Themenblöcke statt fester Fragenkatalog
Es gibt bei der Alkohol-MPU keine feste Liste von Fragen, die jeder gestellt bekommt. Das psychologische Gespräch — ein Einzelgespräch mit einem Verkehrspsychologen, das in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten dauert — folgt aber fast immer demselben roten Faden. Er lässt sich in fünf Themenblöcke ordnen: Anlass, Trinkverhalten, Ursachen, Veränderung und Rückfallvermeidung.
Entscheidend ist eine Sache, die viele unterschätzen: Die Fragen prüfen kein Wissen, sondern Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Der Gutachter hat deine komplette Akte vor sich — Bescheid, Promillewert, Vorgeschichte, gegebenenfalls Laborwerte. Er gleicht ab, ob das, was du erzählst, zur Aktenlage passt und ob die fünf Blöcke ein stimmiges Bild ergeben. Genau deshalb tragen auswendig gelernte Sätze nicht weit.
Die fünf Blöcke im Detail
- Auffälligkeit / Anlass: Was ist passiert? Der Gutachter geht den konkreten Vorfall durch — Promillewert, Umstände, Tageszeit, wie es zur Fahrt kam — und vor allem, wie du das heute selbst siehst. Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 ‰ wird die MPU in der Regel angeordnet, auch bei Ersttätern; ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat nach § 316 StGB).
- Trinkverhalten: Wie sah dein Konsum früher wirklich aus? Es geht um frühere Trinkmengen, Häufigkeit, typische Anlässe und die Entwicklung über die Zeit. Wer hier bagatellisiert, gerät schnell in Widerspruch zur Akte — etwa wenn ein hoher Promillewert nicht zu „nur gelegentlich ein Bier" passt.
- Ursachen: Warum wurde getrunken — welche Funktion hatte Alkohol? Diente er zum Abschalten, gegen Stress, bei Konflikten, aus Gewohnheit? Dieser Block geht in die Tiefe, weil ohne verstandene Ursache keine glaubhafte Veränderung möglich ist.
- Veränderung: Was ist seit dem Vorfall konkret anders — bei Menge, Situationen, Umfeld, gegebenenfalls Abstinenz und deren Nachweisen? Hier zählt Belegbares, nicht der gute Vorsatz.
- Rückfallvermeidung: Wie sorgst du dafür, dass es nicht wieder passiert? Gefragt sind konkrete Strategien für Risikosituationen — Stress, Feiern, Rückschläge — nicht „ich passe einfach besser auf".
Die ersten Minuten dienen oft dem Aufwärmen. Das eigentliche Gewicht liegt auf den Blöcken Ursachen, Veränderung und Rückfallvermeidung — sie entscheiden, ob die Veränderung als stabil und nachvollziehbar eingeschätzt wird.
Worauf der Gutachter in jedem Block achtet
Egal in welchem Block: Der rote Faden ist immer Stimmigkeit. Fachgrundlage sind die Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung (BASt, CTU-Standard). Vier Dinge schaut sich der Gutachter besonders genau an:
- Passt die Erzählung zur Aktenlage? Ein Promillewert lässt Rückschlüsse auf die Konsumgewöhnung zu — eine beschönigte Trinkmenge fällt sofort auf.
- Ist die Ursache wirklich verstanden? Floskeln wie „war einmalig" oder „blöder Zufall" reichen nicht, wenn die Vorgeschichte etwas anderes nahelegt.
- Ist die Veränderung belegbar? Bei Abstinenz zählen forensische, lückenlose Nachweise — kein bloßes Versprechen.
- Trägt die Strategie im Alltag? Konkrete Handlungen für klar benannte Risikosituationen statt allgemeiner Vorsätze.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken — ein wiederkehrendes Thema
Im Block Veränderung kommt fast immer die Frage auf, ob du abstinent lebst oder kontrolliert trinkst. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt von der fachlichen Einordnung deines Konsummusters ab:
| Einordnung | Erwarteter Weg & Nachweis |
|---|---|
| Alkoholabhängigkeit | dauerhafte Abstinenz, Nachweis i. d. R. über 12 Monate |
| Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit | Abstinenz (i. d. R. 6 Monate) oder ggf. kontrolliertes Trinken mit stabilem Kontrollmechanismus |
| EtG-Urinscreening | typisch 4 Kontrollen in 6 Monaten oder 6 in 12 Monaten, zufällige kurzfristige Einbestellung |
| EtG-Haaranalyse | ca. 1 cm Haar ≈ 1 Monat Rückblick, meist 3–6 cm |
Nachweise müssen forensisch nach den Beurteilungskriterien (CTU-Standard) und lückenlos ab Programmstart geführt sein. CDT dient zusätzlich als Marker für chronisch erhöhten Konsum. Welcher Weg in deinem Fall plausibel ist, bleibt ein Einzelfall.
Die Themen einzeln vertiefen
Jeder Block hat eigene Fallstricke. Auf den folgenden Seiten gehen wir die Fragerichtungen einzeln durch — verständlich und ohne Musterantworten:
- Fragen zum Trinkverhalten — wie du deinen früheren Konsum ehrlich und widerspruchsfrei einordnest.
- Fragen zur Veränderung — was eine nachvollziehbare, belegbare Veränderung ausmacht.
- Rückfallvermeidung — wie eine konkrete, glaubhafte Strategie gegen Rückfälle aussieht.
- Häufige Antwortfehler — Bagatellisieren, Widersprüche, Floskeln — und wie du sie vermeidest.
- Abstinenz oder kontrolliertes Trinken — wann welcher Weg plausibel ist.
- Alkohol-MPU-Fragenliste — sortierte Übersicht zum Durcharbeiten.
Häufige Fragen
Welche Themen kommen bei der Alkohol-MPU regelmäßig vor?
Das Gespräch folgt fast immer fünf Themenblöcken: dem Anlass (was ist passiert, Promillewert, Umstände), dem früheren Trinkverhalten (Mengen, Häufigkeit, Entwicklung), den Ursachen (warum wurde getrunken, welche Funktion hatte Alkohol), der Veränderung (was ist seitdem konkret anders) und der Rückfallvermeidung (Strategien für Risikosituationen). Jeder Block prüft, ob deine Geschichte nachvollziehbar und widerspruchsfrei ist.
Prüft der Gutachter bei der Alkohol-MPU mein Wissen?
Nein. Die Fragen prüfen nicht Wissen, sondern Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit. Der Verkehrspsychologe hat die komplette Akte vorliegen — Bescheid, Promillewert, Laborwerte. Er gleicht ab, ob deine Erzählung zur Aktenlage passt und ob Ursachen, Veränderung und Rückfallschutz stimmig zusammengehören.
Soll ich Antworten für die Alkohol-MPU auswendig lernen?
Nein. Auswendig gelernte Sätze wirken einstudiert und brechen bei der ersten Nachfrage zusammen. Es gibt keine Musterantworten. Tragfähig ist nur die eigene Geschichte, ehrlich und konkret erzählt — mit echten Auslösern, einer belegbaren Veränderung und einer konkreten Strategie für Risikosituationen.
Quellen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) — Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und Statistik zur Fahreignungsbegutachtung
- Beurteilungskriterien zur Kraftfahreignung (CTU-Standard, BASt)
- FeV § 13 — Alkohol (gesetze-im-internet.de), § 11 FeV
- § 316 StGB — absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰
- ADAC — Informationen zu Ablauf und Inhalten der medizinisch-psychologischen Untersuchung
Zuletzt geprüft am 16. Juli 2026.