Es gibt keine pauschale Antwort
„Muss ich für die MPU abstinent leben oder reicht kontrolliertes Trinken?" — das ist eine der häufigsten Fragen vor einer Alkohol-MPU. Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Welcher Weg in deinem Fall trägt, hängt von deiner Vorgeschichte, der fachlichen Einordnung deines Konsummusters und dem Anlass der MPU ab. Entscheidend ist nicht, was du dir wünschst, sondern was plausibel ist: Der gewählte Weg muss nachvollziehbar zu dem passen, was in deiner Akte steht.
Eine Alkohol-MPU wird unter anderem ab 1,6 ‰ bei einer Trunkenheitsfahrt angeordnet — auch bei Ersttätern — sowie bei wiederholten Alkoholfahrten oder Anzeichen von Alkoholmissbrauch oder -abhängigkeit (§ 13 FeV). Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat nach § 316 StGB). Der konkrete Anlass beeinflusst, welcher Weg von dir erwartet wird.
Bei Abhängigkeit: dauerhafte Abstinenz
Ist eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, gilt fachlich: kontrolliertes Trinken ist kein tragfähiger Weg. Erwartet wird dauerhafte Abstinenz. Hintergrund ist das Verständnis von Abhängigkeit als Kontrollverlust — wer einmal abhängig war, kann nach fachlicher Sicht nicht zuverlässig zu einem maßvollen Konsum zurückkehren. In der MPU geht es dann nicht um „weniger trinken", sondern um einen stabilen, gelebten Verzicht und die Frage, wie sicher dieser auch in Belastungssituationen hält.
Der Nachweis erfolgt typischerweise über 12 Monate, lückenlos und forensisch geführt nach dem CTU-Standard der Beurteilungskriterien — nach einer abgeschlossenen Entwöhnungsbehandlung. 15 Monate werden verlangt, wenn die Rehabilitation ambulant war oder der Verzicht ganz ohne suchttherapeutische Behandlung gelungen ist.
Bei Missbrauch ohne Abhängigkeit: ggf. kontrolliertes Trinken
Liegt Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit vor, kann kontrolliertes Trinken plausibel sein — aber es ist ein seltener Ausnahmeweg, kein Wahlangebot. Er setzt eine Psychotherapie oder verkehrspsychologische Maßnahme bei einer qualifizierten Fachperson voraus und läuft in drei Phasen ab — Verzicht, Erprobung, Stabilisierung — insgesamt etwa ein Jahr, begleitet durch PEth-Blutkontrollen (Grenze 60 ng/ml). Ausgeschlossen bei Abhängigkeit, körperlichen Folgen langjährigen Konsums oder Mischkonsum.
- Fachlich begleitet (Psychotherapie/verkehrspsychologisch), nicht in Eigenregie
- Obergrenze je Anlass und Häufigkeit der Anlässe, dauerhaft eingehalten
- Ab 0,3 ‰ am Kfz ist das Trennen von Trinken und Fahren Gegenstand der Begutachtung
- Der Kontrollmechanismus passt nachvollziehbar zur Vorgeschichte und zum Promillewert
Wichtig: Bei sehr hohen Promillewerten oder wiederholten Alkoholfahrten wird in der Praxis meist trotzdem Abstinenz erwartet — selbst wenn keine Abhängigkeit diagnostiziert ist. Je gravierender die Vorgeschichte, desto höher die Hürde für die Glaubwürdigkeit eines kontrollierten Konsums.
Plausibilität entscheidet — nicht der Wunsch
Die Frage ist also weniger „Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?" als vielmehr „Was ist in meinem konkreten Fall glaubhaft?". Das lässt sich nicht über das Internet beantworten und erst recht nicht über eine Diagnose aus der Ferne — dafür braucht es den ehrlichen Blick auf die eigene Aktenlage und das eigene Konsummuster.
Wie Abstinenz objektiv belegt wird
Wo Abstinenz der Weg ist, zählt nicht das Wort, sondern der objektive Nachweis. Üblich sind:
| Nachweis | Worum es geht |
|---|---|
| EtG-Urinscreening | typisch 4 Kontrollen in 6 Monaten oder 6 in 12 Monaten, zufällige und kurzfristige Einbestellung |
| EtG-Haaranalyse | ca. 1 cm Haar ≈ 1 Monat Rückblick, meist 3–6 cm ausgewertet; < 5 pg/mg mit Abstinenz vereinbar (SoHT-Konsens 2019) |
| PEth | direkter Blutmarker für Alkohol der vergangenen Wochen; bei kontrolliertem Trinken Obergrenze 60 ng/ml |
| CDT | indirekter Blutmarker für chronisch erhöhten Alkoholkonsum; allein nicht ausreichend |
| Dauer | i. d. R. 6 Monate bei Missbrauch, 12 Monate nach abgeschlossener Entwöhnung bei Abhängigkeit; 15 Monate bei ambulanter Reha oder Verzicht ohne Therapie |
Die Nachweise müssen lückenlos und nach forensischem CTU-Standard der Beurteilungskriterien (BASt) geführt sein und brauchen eine Vorlaufzeit ab Start des Programms. Im Nachhinein lässt sich ein Abstinenzzeitraum nicht „nachreichen" — deshalb lohnt es sich, das früh und fachlich korrekt aufzusetzen.
Häufige Fragen
Muss ich für die Alkohol-MPU komplett abstinent sein?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit ist dauerhafte Abstinenz fachlich erforderlich. Bei Alkoholmissbrauch ohne Abhängigkeit kann kontrolliertes Trinken plausibel sein — aber nur mit einem stabilen, glaubhaften Kontrollmechanismus über längere Zeit. Entscheidend ist, dass der gewählte Weg zur eigenen Vorgeschichte und zum Promillewert passt.
Wann ist kontrolliertes Trinken bei der MPU plausibel?
Kontrolliertes Trinken kommt nur bei Alkoholmissbrauch ohne diagnostizierte Abhängigkeit in Betracht. Es muss ein stabiler, glaubhafter Kontrollmechanismus über einen längeren Zeitraum bestehen und nachvollziehbar zur Vorgeschichte passen. Bei sehr hohen Promillewerten oder wiederholten Alkoholfahrten wird in der Regel Abstinenz erwartet.
Wie wird Abstinenz für die Alkohol-MPU nachgewiesen?
Abstinenz wird objektiv über EtG-Nachweise geführt: entweder per EtG-Urinscreening mit zufälliger, kurzfristiger Einbestellung (typisch 4 Kontrollen in 6 Monaten oder 6 in 12 Monaten) oder per EtG-Haaranalyse (ca. 1 cm Haar entspricht rund einem Monat Rückblick, meist 3 bis 6 cm). Üblich sind 6 Monate bei Missbrauch und 12 Monate nach abgeschlossener Entwöhnung bei Abhängigkeit; 15 Monate bei ambulanter Reha oder Verzicht ohne Therapie. Die Nachweise werden lückenlos und nach forensischem CTU-Standard geführt.
Quellen & weiterführende Stellen
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) — Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien (CTU)
- Beurteilungskriterien zu Alkohol (BASt)
- FeV § 13, § 11 FeV
- § 316 StGB — absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰
- ADAC — Informationen zu Abstinenznachweisen und MPU-Ablauf
Zuletzt geprüft am 16. Juli 2026.